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AGB

Allgemeine Mietbedingungen

1. Zustandekommen des Vertrages

1.1 Der Kunde stellt schriftlich, elektronisch oder fernmündlich an den Veranstalter eine
Anfrage und erhält daraufhin einen Mietvertrag. Mit der Rücksendung des
unterschriebenen Mietvertrages innerhalb von 14 Tagen an den Veranstalter kommt der
Vertrag zustande.
1.2 Bei einer Buchung vor Ort kommt der Vertrag durch die Entrichtung des Mietentgeltes
und durch Unterzeichnung des Mietvertrages zustande.
1.3 Bei kurzfristiger Anmeldung des Kunden kann der Vertrag auch durch (fern) mündliche Absprache zustande kommen. Der Kunde akzeptiert damit auch zugleich die Allgemeinen Mietbedingungen, haftet für die Erfüllung der Vertragsverpflichtung gegenüber dem Veranstalter.

2. Bezahlung

2.1 Die Bezahlung hat nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen. Der Betrag ist sofort fällig.
2.2 Bei einer kurzfristigen Buchung oder einer Buchung vor Ort hat die Bezahlung vor Antritt
der Fahrt zu erfolgen.

3. Leistung

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Angebot des Veranstalters.

4. Altersbestimmungen

Für Kinder und Jugendliche ist die Nutzung nur in Begleitung Erwachsener erlaubt. Eltern haften für Ihre Kinder.

5. Rücktritt des Kunden

Tritt der Kunde von der Buchung zurück oder nimmt die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, so bleibt der Anspruch des Fremdenverkehrszweckverbandes Landkreis Kusel auf Zahlung des Mietpreises bestehen.

Bei der Erstattung des Mietpreises werden folgende Stornierungsgebühren einbehalten:

Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden. Für die Fristberechnung ist der Eingang des Schriftstücks beim Fremdenverkehrszweckverband Landkreis Kusel maßgebend.

Der Kunde hat das Recht, dass an Stelle seiner Person ein Dritter seiner Wahl die Veranstaltung antritt. Der Veranstalter kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, falls in der Person des Dritten ein wichtiger Grund dafür vorliegt.

Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet der Erstkunde dem Veranstalter gegenüber als Gesamtschuldner für den Fahrpreis.

6. Wetterbedingungen

Da der Draisinenbetrieb wetterunabhängig stattfindet, kann der Fremdenverkehrszweckverband Landkreis Kusel Ihnen bei schlechtem Wetter leider kein Alternativprogramm anbieten. Bitte denken Sie daher an geeigneten Sonnen- oder Regenschutz!

7. Mitwirkungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet seine Beanstandungen unverzüglich dem Veranstalter zur Kenntnis zu geben und/oder von seinem Personal auf dem Vertrag bestätigen zu lassen. Dies gilt auch für von ihm festgestellte Schäden an den Fahrzeugen und/oder der Fahrstrecke.

8. Gewährleistung, Haftung und Verjährung

8.1 Der Veranstalter haftet im Rahmen der gesetzlich geregelten Gewährleistung dafür,
daß die Fahrzeuge nicht mit Fehlern behaftet sind. Die verschuldungsunabhängige
Haftung gem. §538 BGB wird jedoch in vollem Umfang ausgeschlossen.
8.2 Für beschädigte bzw. verlorene Gegenstände kann der Veranstalter keine Haftung
übernehmen.
8.3 Der Veranstalter haftet nicht für Leistungen Dritter die nicht ausgeführt oder nicht zufriedenstellend ausgeführt wurden.
8.4 Der Kunde trägt die Aufsichtspflicht über die Mietsache während des Zeitraums und haftet für Beschädigungen sowie den Verlust ganzer Fahrzeuge oder einzelner Teile. Für Beschädigungen durch Dritte oder infolge eines Unfalls haftet der Kunde ebenfalls sofern der Verursacher nicht ermittelt werden kann.
8.5 Schadensersatzansprüche des Kunden für Schäden, die nicht Körperschäden sind, sind auf den dreifachen Reisepreis beschränkt soweit der Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Veranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
8.6 Ansprüche gegen den Fremdenverkehrszweckverband Landkreis Kusel wegen Schlechterfüllung der Leistungen verjähren in 6 Monaten , ausgenommen für Ansprüche aus unerlaubter Handlung, die in 3 Jahren verjähren. Die Verjährung beginnt am Tag der Draisinenfahrt.

9. Gerichtsstand: Kusel

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© 2005 Fremdenverkehrszweckverband Landkreis Kusel / Naheland-Touristik GmbH

Dieses Projekt wurde gefördert im Rahmen der EU-Gemeinschaftsinitiative LEADER II mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes Rheinland-Pfalz